Stifterdarlehen – Ihre Zinsen für den Umweltschutz

Es ist ein gutes Gefühl, für die Wechselfälle des Lebens finanziell abgesichert zu sein. Denn man kann nicht wissen, ob das eigene Geld später noch einmal benötigt wird, weil etwa unerwartete Reparaturen im Haus anstehen, im Alter Pflegekosten anfallen oder für andere Zwecke größere Summen aufgewendet werden müssen. Mit einem kündbaren Darlehen bei der Umweltstiftung Greenpeace können Sie sich für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen einsetzen und sich zugleich Ihre finanzielle Absicherung bewahren. Lassen Sie Ihr Vermögen im Sinne der Umwelt arbeiten!

So funktioniert es:

In einem Darlehensvertrag überlassen Sie uns einen Betrag von mindestens 10.000 Euro, gern auch mehr. Wir legen das Geld sorgfältig an und unterstützen mit den Zinserträgen nicht nur die weltweite Arbeit von Greenpeace, sondern auch Natur- und Umweltschutzprojekte anderer Initiativen und Organisationen.
Das Besondere: Die Darlehen wirken dabei als eine Art Vermächtnis mit Geld-zurück-Garantie!

Benötigen Sie Ihr Geld zu Lebzeiten nicht mehr, fällt die Summe im Todesfall dem Stiftungskapital zu und bleibt dort auf ewig erhalten.
Damit kann Ihr Geld auch über nachfolgende Generationen im Sinne des Umweltschutzes kontinuierlich weiterarbeiten. Um diesen Wunsch zu bekräftigen, können Sie dies auch testamentarisch festlegen.

Falls Sie Ihr eingesetztes Guthaben im Laufe der Zeit zurück benötigen, können Sie das Darlehen (erstmals nach 24 Monaten) mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Die Umweltstiftung Greenpeace überweist die Darlehenssumme dann auf ein von Ihnen benanntes Konto zurück.

 

Sie wünschen weitere Informationen zum Stifterdarlehen? Kontaktieren Sie uns!

Tel. (040) 306 18 - 234
info@umweltstiftung-greenpeace.de

Kontakt

Stifterdarlehen sind steuerfrei

Während Sie für Guthabenzinsen Steuern zahlen müssen, sind die Erträge für Stiftungen steuerfrei. Denn die Umweltstiftung Greenpeace ist als gemeinnützig anerkannt und von der Körperschaftsteuer befreit. So kommen die Erträge in vollem Umfang unseren Projekten zugute. Dasselbe gilt für die Erbschaftsteuer: Stiftungen zahlen keine Steuern auf ererbtes Vermögen.

Aus steuerrechtlichen Gründen dürfen wir Ihnen weder für das Darlehen noch für die Zinserträge eine Zuwendungsbestätigung ausstellen. Natürlich können Sie Ihr Darlehenskapital jederzeit in eine Zustiftung umwandeln und damit auch steuerlich geltend machen. Der Staat belohnt so stifterisches Engagement.

Doppelt wirksam – die grüne Geldanlage

Laut Satzung der Umweltstiftung Greenpeace muss das Stiftungskapital nicht nur sicher und ertragreich angelegt werden. Es gilt auch, ethische, soziale und ökologische Grundsätze zu berücksichtigen. Unsere Geldanlageformen wählen wir deshalb nach strengen Nachhaltigkeitskriterien aus, die auch für die Banken gelten, mit denen wir zusammenarbeiten. Dadurch fließt das Geld zum Beispiel in den Bau neuer Windkraftanlagen und nicht in Unternehmen, die Geschäfte mit Waffen oder Atomkraft machen.

Das Stiftungskapital wirkt so doppelt: Die Erträge fließen in die Projektarbeit, und die nachhaltige Geldanlage beeinflusst positiv den Finanzmarkt. Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie hier: Grüne Geldanlage

Schauen Sie doch einmal unseren Mustervertrag. So sehen unsere Darlehensverträge für gewöhnlich aus:

 

 

 

Die Umwelt schützen in drei Schritten

  • Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Gern informieren wir Sie persönlich und individuell.
  • Sie erhalten von uns einen Darlehensvertrag zusammen mit einer Bankbürgschaft - Ihrer Geld-zurück-Garantie.
  • Sie geben Ihr Geld in unsere Obhut und wir informieren Sie regelmäßig in unserem Jahresrundbrief über die Projekte der Stiftung.