Testament und Erbschaft – Weichen stellen für die Zukunft

Die Umweltstiftung Greenpeace ist von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. Das bedeutet: Wenn Sie der Stiftung eine Schenkung oder ein Erbe zukommen lassen, dient dieser Betrag zu 100 Prozent dem Stiftungszweck.

Sie können in Ihrem Testament festlegen, dass Ihr Vermögen – oder ein Teil davon – der Umweltstiftung Greenpeace zugute kommt. Aber auch, wenn Sie geerbt haben und innerhalb von 24 Monaten einen Teil der Erbschaft an die Stiftung geben, ist dieser Betrag dann erbschaftsteuerfrei. Um bereits zu Lebzeiten die Freude an den verwirklichten Projekten mitzuerleben, haben einige unserer Stifterinnen und Stifter den Mindestbetrag von 2.500 Euro oder auch mehr zugestiftet und einen größeren Betrag in ihrem Testament festgeschrieben.

 

Unsere Kolleginnen vom Greenpeace e.V. haben auf ihrer Homepage ausführliche Informationen und häufig gestellte Fragen gesammelt:

Sie wünschen weitere Informationen zum Thema Testament oder Erbschaft? Kontaktieren Sie uns!

Tel. (040) 306 18 - 234
info@umweltstiftung-greenpeace.de

Kontakt

Wir engagieren uns für die Umweltstiftung

„Die Stiftung fördert Projekte, die nachhaltig wirken – das ist es, was ich mir als Unterstützerin wünsche. Ich bin froh, mit meinem Testament etwas für die Umwelt und Natur getan zu haben. Weil dadurch etwas von mir bleibt, ich der Erde etwas zurückgeben kann. Ich habe ja auch viel genommen und bekommen.“
Monika Klimmek hat die Umweltstiftung in ihrem Testament bedacht. Ihre Erbschaft wird wunschgemäß in den Artenvielfalt und Tierschutz Fonds fließen.