Umweltgefahren juristisch stoppen – und schnell reagieren

Im Umweltschutz spielen Gesetze und gerichtliche Entscheidungen eine große Rolle. Immer wieder unterstützt die Umweltstiftung Greenpeace daher Initiativen, die versuchen, mit juristischen Mitteln Verbesserungen zu erreichen oder Umweltschäden zu verhindern.

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Kartellrechtliche Stellungnahme zur Fusion Bayer Monsanto

Um die geplante Fusion des zweitgrößten Agrochemie-Konzerns Bayer mit dem größten Saatgutkonzern Monsanto 2018 zu erschweren, reichte die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) eine kartellrechtliche Stellungnahme bei der EU-Wettbewerbskommission ein – als einzige deutsche Drittpartei und einzige landwirtschaftliche Organisation. Die Umweltstiftung machte das, gemeinsam mit anderen Organisationen, kurzfristig möglich. In der Stellungnahme wurden unter anderem die Folgen für die bäuerliche Landwirtschaft dargestellt, wenn sich durch die Fusion der Wettbewerb und das Marktangebot an Saatgut und weiteren Produkten verkleinert. Zwar konnte die Monsanto-Übernahme nicht gestoppt werden – aber die Stellungnahme hat dazu beigetragen, dass Bayer sie nicht wie geplant durchführen konnte. So musste der Konzern beispielsweise das Mittel Glufosinat, das gesamte Gemüse-Geschäft, die Weizenforschung und seine digitalen Plattformen an den Konkurrenten BASF abgeben.

Klage gegen die Verlängerung der Glyphosat Zulassung

Trotz starker Proteste wurde Ende 2017 das Agrargift Glyphosat für weitere fünf Jahre in der Europäischen Union zugelassen. Die Stiftung Aurelia, die sich für den Schutz von Bienen einsetzt, hält das für rechtswidrig. So wurden beispielsweise die Auswirkungen von Glyphosat auf Blütenbestäuber nicht untersucht. Aurelia hat deshalb, mit Unterstützung der Umweltstiftung Greenpeace, Anfang 2018 den Europäischen Gerichtshof angerufen. Die Ziele: Zum einen die Rücknahme der Genehmigung, zum anderen ein Grundsatzurteil, wie die Zulassung von Pestiziden generell künftig zu gestalten ist. „Wir brauchen eine transparente und unabhängige Risikoprüfung auf wissenschaftlicher Basis mit umfangreichen Kontrollmöglichkeiten", sagt Aurelia-Vorstand Claudia Marxen. Mit einer Entscheidung in dem Verfahren wird Ende 2019 oder 2020 gerechnet. Hat die Klage Erfolg, könnte die Zulassung von Glyphosat in der Europäischen Union aufgehoben werden.

Verfassungsbeschwerde für Schutz vor Gentechnik

2006 musste ein Imker in Bayern seine gesamte Honigernte vernichten: Auf einem benachbarten Feld hatte die bayerische Versuchsanstalt für Landwirtschaft den genveränderten Mais MON 810 angebaut. Entgegen den Behauptungen des Herstellers Monsanto und der Versuchsanstalt hatten die Bienen die genveränderten Maispollen gesammelt, so dass sie im Honig zu finden waren. Da der Gentechnik-Mais aber keine Lebensmittelzulassung hatte, war auch der Honig nicht verkehrsfähig. Doch der Imker musste, gemeinsam mit zwei weiteren betroffenen Imkern, bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) klagen, um feststellen zu lassen: Auch wenn sich nur geringste Spuren gentechnisch veränderter Pollen im Honig befinden, ist dafür eine extra Zulassung nötig.

Der Imker bekam Schadenersatz – und der EuGH gab Deutschland eine Hausaufgabe: Auf Grundlage des Urteils sollten Gerichte entscheiden, ob Imker generell einen Anspruch auf Schutz vor gentechnisch veränderten Pollen haben. Doch das Bundesverwaltungsgericht entzog sich 2013 dieser Entscheidung. Begründung: Es sei nicht davon auszugehen, dass gentechnisch veränderter Mais ohne Lebensmittelzulassung in absehbarer Zeit wieder in Deutschland angebaut werde.

Damit wollte sich das „Bündnis zum Schutz der Bienen“, das die Imker unterstützte, nicht zufrieden geben. Mit Unterstützung der Umweltstiftung Greenpeace legten die Imker 2014 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVG) ein. Das Ziel: Das BVG sollte die zuständigen Verwaltungsgerichte zu einer Entscheidung verpflichten. Leider nahm das BVG die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an: Es sei nicht zuständig.

„Die Verfassungsbeschwerde war dennoch sinnvoll, denn das Verfahren hat aufgezeigt, dass es für Imker bisher keinen gesetzlichen Schutz vor Verunreinigungen durch Gentechnik-Einträge gibt“, sagt Aurelia-Vorstand und Initiator des „Bündnis zum Schutz der Bienen“ Thomas Radetzki: „Hier müsste jetzt der Gesetzgeber tätig werden und entsprechende Schutzvorkehrungen für Imker in die entsprechende Verordnung einbringen.“